Spielgruppenbesuch /Allgemeines
Der Besuch der Spielgruppe ist für Kinder, welche bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahrs das 3. Altersjahr erreicht haben einmal pro Woche, für Kinder welche das 4. Altersjahr erreicht haben, zweimal pro Woche möglich. Jede Gruppe besteht aus mindestens 6 und maximal 12 Kindern und wird von einer ausgebildeten Spielgruppenleiterin betreut. Die Kinder werden von einer mündigen Person in die Spielgruppe begleitet und zu den vereinbarten Zeiten abgegeben und abgeholt. Aus Sicherheitsgründen muss die Spielgruppenleiterin jeweils informiert werden, wenn das Kind von einer anderen Person als der Hauptbetreuungsperson abgeholt wird.
Anmeldung
Kinder aus der Gemeinde Igis haben Vorrang und werden zuerst berücksichtigt. Die Anmeldung fürs neue Schuljahr ist jeweils ab Februar möglich. Sie gilt jeweils für 1 Semester und wird verbindlich mit der Bestätigung durch uns und einer Anzahlung von CHF 55.-, welche bis am 30. Juni erfolgen muss. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung wird der Platz ohne Rückmeldung freigegeben.
Spielgruppenjahr / Ferien
Das Spielgruppenjahr beginnt im August und endet eine Woche vor den regulären Sommerferien. Wir richten uns nach dem Ferienplan der Schule Igis. Der erste Spielgruppenmorgen findet immer erst in der 2. Woche nach Schulbeginn im August statt. Jeweils anfangs August verschickt die Spielgruppenleiterin einen Willkommensbrief mit dem genauen Startdatum und Detailinfos.
Angebotene Zeiten
5 Vormittage (Mo-Fr) 8.45 bis 11.15 Uhr
4 Nachmittage (Mo, Di, Do, Fr) 13.30-16.00 Uhr (neu ab 1.8.2023 Freitag Nachmittag)
Die Kinder können ab 8.35 Uhr und ab 13.20 Uhr in die Spielgruppe gebracht werden.
Kosten
Kinder, welche 1x pro Woche teilnehmen 55.- pro Monat
Kinder, welche 2x pro Woche teilnehmen 100.- pro Monat
Mit dem Beitrag bezahlen Sie die Betreuung durch eine ausgebildete Spielgruppenleiterin, die Vor- und Nachbereitung der Stunden inklusive Weiterbildungen, die Bereitstellung von kindgerechtem Bastelmaterial sowie zeitgemässen Spielangeboten.
Nach den Herbstferien im Oktober wird der Gesamtbetrag für 10 Monate abzüglich der Anzahlung von 55.-- verrechnet.
Für die 3jährigen Kinder gilt die Zeit bis zu den Herbstferien (6 Wochen) als Probezeit. Bei Abwesenheit infolge Krankheit, Ferien oder Unfall besteht kein Anspruch auf Beitragsminderung. Kann der Besuch während länger als 8 Wochen durch Krankheit oder Unfall nicht mehr erfolgen, erstatten wir nach Vorweisen einer gültigen ärztlichen Bescheinigung die Kosten während dieses Zeitraumes zurück.
Betreuung / Absenzen
Die Kinder werden von einer ausgebildeten Spielgruppenleiterin betreut. Besteht eine Gruppe aus mehr als 10 Kinder, wird eine zusätzliche Betreuungsperson organisiert.
Ist die Leiterin verhindert, so springt eine andere Spielgruppenleiterin für diese ein. Die Familien werden nach Möglichkeit über den Leiterinnenwechsel informiert. Ist keine Ersatzperson verfügbar und fällt der Halbtag ganz aus, können die Kinder diesen Halbtag nach Wunsch nachholen.
Bei Absenz des Kindes muss die Spielgruppenleiterin bis spätestens zum Start der Betreuungszeit informiert werden.
Verpflegung
Die Zwischenmahlzeit wird von den Eltern mitgegeben und ist keine Leistung der Spielgruppe.
Unfall /Versicherung
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Die Spielgruppe haftet nicht bei Unfällen, Diebstahl und Sachschäden. Im Falle eines schwerwiegenden Unfalles während der Betreuungszeit hat die Spielgruppenleiterin die Pflicht die nötigen notfallmässigen Massnahmen einzuleiten und unverzüglich eine Kontaktperson darüber zu informieren.
Krankheit/Allergien
Es dürfen nur gesunde Kinder in die Spielgruppe gebracht werden. Die Spielgruppenleiterin hat das Recht ein krankes Kind abzuweisen. Die Eltern müssen die Spielgruppenleiterin über Allergien, spezielle Krankheiten oder Medikamenten-Einnahmen sowie veränderte Familiensituationen informieren.
Austritte / Gruppenwechsel / Ausschluss
Der Austritt erfolgt automatisch auf Ende des Spielgruppenjahres im Juni. Die Verlängerung für ein weiteres Jahr muss ab Februar erneut bestätigt werden.
Unterjährige Austritte sind nur auf das Semesterende (31.01.) in schriftlicher oder mündlicher Form möglich. Bei Austritt innerhalb eines Semesters besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Beitrages, mit Ausnahme der erwähnten Spezialfälle in diesen AGB’s.
Gruppenwechsel unter dem Jahr ist nur nach Absprache mit der Leiterin möglich, sofern Platz in einer anderen Gruppe vorhanden ist. Wenn kein Platz vorhanden ist, wird das zweite Semester zurückbezahlt.
Gefährdet ein Kind die Sicherheit in der Gruppe oder ist sein Verhalten untragbar für die anderen Kinder, darf die Spielgruppenleiterin nach Rückmeldung an die Eltern das Kind aus der Spielgruppe ausschliessen.
Ausfall der Spielgruppe aus Gründen der Spielgruppe
Fällt die Spielgruppe aus Gründen aus, die die Spielgruppe zu verantworten hat, sind für diese Zeit keine Spielgruppenbeiträge geschuldet, es sei denn, die Spielgruppe bietet die zeitliche Kompensation der ausgefallenen Spielgruppenzeit an. Die Kompensation tritt jedoch nur dann an die Stelle des Beitragserlasses, wenn sie den Bedürfnissen des/der Sorgeberechtigten entspricht.
Austauschgespräch Kindergarten
Jeweils Anfang des Jahres findet mit den Kindergärtnerinnen der Gemeinde Igis ein Austauschgespräch über die Kinder, die im Sommer in den Kindergarten kommen, statt. Die Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Die Spielgruppenleiterinnen haben keinen Einfluss auf die Kindergarteneinteilung.
Igis, Januar 2023
Spielgruppenbeginn:
Herbstferien:
Weihnachtsferien:
Sportferien:
Ostern:
Frühlingsferien:
Auffahrt:
Pfingsten:
Spielgruppenschluss:
Sommerferien
Montag 22. August 2022
Samstag 8. Oktober 2022 bis
Sonntag 23. Oktober 2022
Samstag 24. Dezember 2022 bis
Sonntag 8. Januar 2023
Samstag 25. Februar 2023 bis
Sonntag 05. März 2023
Sonntag 9. April 2023
Samstag 22. April 2023 bis
Sonntag 07. Mai 2023
Donnerstag 18. Mai 2023
Montag 29. Mai 2023
Freitag 23. Juni 2023
Samstag 24. Juni 2023 bis
Sonntag 20. August 2023